Lernförderung

Wir bieten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes individuelle Lernförderung an.

BuT | Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Seit 2011 werden bei Kindern und Jugendlichen neben ihren Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft übernommen. Die außerschulische Lernförderung beim Westfälischen Bildungs- und Kulturzentrum e.V. zählt auch dazu.

Lernförderung nach dem Bildungspaket:

Geld aus dem Bildungspaket für Lernförderunterricht können Sie erhalten, wenn Sie für Ihr Kind einen entsprechenden Antrag stellen. Das Westfälische Bildungs- und Kulturzentrum e.V. unterstützt Sie bei den Formalitäten und der Antragsstellung.

Berechtigt sind Bezieher von

• Wohngeld oder Kindergeldzuschlag
• Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV)
• Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Eine Förderung nach dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT) für Ihr Kind ist möglich, wenn die Schule den Bedarf bestätigt und

• die Versetzung gefährdet ist
• ein höheres Lernniveau erreicht werden muss
• sich die Chancen Ihrer Kinder auf dem Arbeitsmarkt oder im Beruf durch die Nachhilfe verbessern
• es keine vergleichbaren schulinternen Angebote gibt

Eine Förderung ist im Einzelfall möglich

• um eine bessere Schulformempfehlung zu erreichen
• im Bereich der Schuleingangsphase
• im Bereich der Förderschulen und Gesamtschulen

Die Links zu den Antragsformularen finden Sie in der rechten Spalte.

Die ausgefüllten Anträge werden beim Amt eingereicht.

Schrittweise Anleitung:

1. Braucht Ihr Kind Lernförderung?

Entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Kind, ob es Lernförderung braucht. Bei größeren Wissenslücken kann Lernförderung schon am Anfang des Schuljahres nötig sein.

2. Wie viel Lernförderung braucht Ihr Kind?

Planen Sie, in welchen Fächern und wie oft pro Woche Ihr Kind Lernförderung braucht.

Zu viel oder zu wenig Lernförderung pro Woche bringt nicht die gewünschten Erfolge.
Wir beraten Sie gerne, welche Lernförderung notwendig ist.

3. Bestätigung der Schule

Bitten Sie den Fachlehrer oder die Klassenleitung um eine Bestätigung der Notwendigkeit einer Lernförder-Fördermaßnahme (Antragsformulare s.o.).

4. Antragstellung

Reichen Sie die Bestätigung zusammen mit dem Antrag bei der zuständigen Behörde ein.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den entsprechenden Bescheid zu.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare

Greven | BuT Kontakt

Empfänger von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag:

Rathaus der Stadt Greven
Rathausstraße 6
48268 Greven

Postanschrift
Rathausstraße 6
Postfach 1664
48255 Greven

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II:

Jobcenter Kreis Steinfurt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt

Warendorf | BuT Kontakt

Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter

  • in Ahlen (Tel. 0 23 82/959-214)
  • Beckum (Tel. 0 25 21/2994-184)
  • Warendorf (Tel. 0 25 81/93 07-75)

Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wenden sich an das Kreissozialamt (Tel. 0 25 81/53 50 88)

Georgsmarienhütte | BuT Kontakt

  • ALG II/Sozialgeld-Bezieher können die Anträge bei den Außenstellen der MaßArbeit stellen. Bezieher von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden sich mit der Antragsstellung an die Sozialämter in den Städten und Gemeinden des Landkreises Osnabrück.
  • Wer Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhält, wendet sich an die Außenstelle der MaßArbeit in Bersenbrück, Melle oder Georgsmarienhütte.
 
Asylbewerber und SGB 12 (Sozialamt):
Stadt Georgsmarienhütte
(BuT Lernförderung)
Oeseder Str. 85
49124 Georgmarienhütte  

SGB II, Wohngeld und Kindergeldzuschlag:
MaßArbeit Außenstelle Georgsmarienhütte
(BuT Lernförderung)
Klöcknerstraße 2
49124 Georgsmarienhütte

BuT | Antrag (Download)

Buy now