Mitgliedschaft

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Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen oder Personengemeinschaften werden, die im Verein aktiv mitarbeiten oder die Arbeit des Vereins wirkungsvoll finanziell unterstützen. Personengemeinschaften haben, ungeachtet ihrer Rechtsform, nur eine Stimme.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3. Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft.

Ordentliches Mitglied

Diese Mitglieder haben das Recht, an Vorstandswahlen als Wahlberechtigte teilzunehmen und dürfen für den Vorstand selbst kandidieren. Sie zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge.

Fördermitglied

Fördermitglieder haben kein Wahlrecht. Sie können nicht für den Vorstand kandidieren. Sie zahlen monatliche Mitgliedsbeiträge und unterstützen die Ziele des Vereins, die in der Satzung verankert sind.

  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft muss ein schriftlicher Antrag beim Vereinsvorstand gestellt werden, über den dieser binnen eines Monats entscheidet. Ablehnungen müssen nicht begründet und auch nicht mitgeteilt werden.